Neue Corona-Verordnung ab 21. März 2022

Ab Montag, den 21.März 2022 gilt eine neue Corona-Verordnung. Hier zusammengefasst die wichtigsten Veränderungen:

  • Änderung der Testanzahl: Nur noch zwei Tests pro Woche.
    Das bedeutet für unsere Testintervalle, dass wir wieder Montag und Donnerstag testen.
    Natürlich dürfen alle „Testbefreiten“ auch weiterhin freiwillig testen.
  • KEINE tägliche Testpflicht mehr in Klassen, in denen Corona-Fälle aufgetreten sind.
    Die über fünf Schultage laufende tägliche Testpflicht für alle nicht testbefreiten Schüler(innen) ist ab Montag aufgehoben.
  • Vorerst weiterhin Maskenpflicht an Schulen.

Weitere Informationen können Sie dieser Übersicht entnehmen.

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