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Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen? Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten? Ihr Kind braucht Nachhilfe? Das Mittagessen in der Schulmensa kostet zu viel? Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen. Wie? Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe,
… wenn Sie oder Ihre Kinder bereits eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
oder
Sie oder Ihre Kinder beziehen keine dieser Leistungen, aber Ihr Einkommen reicht zum Beispiel nicht für Klassenfahrten? Dann besteht eventuell ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf Sozialhilfe (Bedarfsauslösung).
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen gesondert beantragt werden. Die Antragsformulare sind in den Rathäusern der Städte und Gemeinden, im Landratsamt und seinen Außenstellen sowie beim Jobcenter Nagold mit Außenstelle Calw erhältlich.
Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt.
Die Kosten werden für alle Ausgaben übernommen, die die Schule mit Ihnen abrechnet – aber zum Beispiel nicht das Taschengeld für zusätzliche Ausgaben.
Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schuljahr insgesamt 154,50 Euro, um Anschaffungen wie Schulranzen, Sportschuhe und -kleidung, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien über das Schuljahr gut abdecken zu können. Der Zuschuss wird in zwei Teilen gezahlt: Am 1. August, also zum Beginn des Schuljahres, 103 Euro und am 1. Februar, wenn das zweite Halbjahr beginnt, noch einmal 51,50 Euro.
Lernförderung (Nachhilfe) kann in Anspruch genommen werden, wenn diese erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen, und vor Ort keine ausreichenden schulischen Angebote (siehe dazu die Informationen zum Nachhilfeangebot und dem Sommerferienkurs am OHG) existieren. Eine Bestätigung der Schule/der Lehrkraft über die Notwendigkeit der Nachhilfe muss vorgelegt werden.
Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Essen in der Schulmensa übernommen. Dies gilt nicht für Snacks aus einem Kiosk.
Der anerkannte Bedarf umfasst bis zum Höchstbetrag von 15,- Euro monatlich die Aufwendungen, die durch Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung (z. B. Museumsbesuche) oder die Teilnahme an Freizeiten entstehen.
Leistungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Stand Juni 2021