Wie es der Presse schon entnommen werden konnte, entfällt die Maskenpflicht ab kommenden Montag auch in der Schule.
Wir bitten allerdings alle Personen, die die Schule betreten, zum eigenen Schutz und auch mit Rücksicht auf andere in den Situationen, in denen sich ein Mindestabstand nicht einhalten lässt, nach Möglichkeit weiterhin eine Maske zu tragen.
Die Testungen bleiben uns noch bis zu den Osterferien erhalten. Positive Tests haben weiterhin eine Quarantäne für die/den Betroffene/n zur Folge. Hier hat sich an den Regelungen (noch) nichts geändert. Aber alle schulischen Kontaktbeschränkungen, Musik- und Sportregelungen für „Kohortengruppen“ entfallen!
Die Regelungen zu Hygienevorgaben, Lüftung etc. (allgemein und im Fachunterricht) bleiben als Empfehlung bestehen, jedoch nicht mehr als Verpflichtung.
Einschränkungen für Veranstaltungen gibt es nicht mehr. Ausnahme: Zutritt zur Schule hat weiterhin nur, wer testbefreit ist bzw. einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen kann.
Die Regelungen für vom Präsenzunterricht befreite Schüler(innen) haben sich nicht geändert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Kultusministeriums.